Benutzung von CC-BY 4.0 Daten in OpenStreetMap

Das CC-Logo im Rampenlicht, Foto CC-BY Timothy Vollmer

(Dies ist eine überwiegend wortwörtliche Übersetzung des Englischen Originalartikels von Simon Poole der Licensing Working Group und ist daher auch weiterhin in Ich- bzw Wir-Form gehalten)

Nach sorgfältiger Prüfung und Rücksprache mit Creative Commons haben wir uns dazu entschieden unsere bisherige Praxis fortzuführen und weiterhin immer um explizite Erlaubnis beim Lizenzgeber zu fragen, wenn wir eine CC-BY-Datenbank und Daten in OpenStreetMap verwenden wollen.

Obwohl OpenStreetMap großteils durch Mapper erfasst wird die rausgehen und ihre Nachbarschaft erfassen, haben wir oft auch externe Datenquellen um unsere Daten zu verbessern. Entweder um damit die vorhandenen Daten zu prüfen und zu verbessern oder manchmal auch um die Daten zu importieren. Viele dieser Datensätze stehen dabei unter der CC-BY (Creative Commons Namensnennung) und daher ist die Interoperabilität zwischen diesen Lizenzen und unserer Lizenz, der ODbL 1.0, ein wichtiger Aspekt für uns.

Sowohl Version 2.0 als auch Version 3.0 der CC-BY-Lizenz (Creative Commons Attribution) waren bei staatlichen Stellen für lange Zeit recht beliebt. Durch die unterschiedlichen Anforderungen bzgl. Namensnennung zwischen CC-BY und der ODbL, hat die LWG (OSMF Licensing Working Group) immer verlangt, dass eine explizite Genehmigung durch den Lizenzgeber vorliegt solche Daten in OpenStreetMap zu verwenden und sich genehmigen zu lassen, dass eine Namensnennung auf unserer dafür eigens eingerichteten Seite mit Datenquellen ausreichend ist.

CC-BY 4.0 ist eine Überarbeitung der ursprünglichen CC-BY-Lizenz mit der Zielsetzung auch das Datenbankrecht zu beachten und die Lizenz sprachlich einfacher zu gestalten. Einen Überblick der Änderungen befindet sich hier.
Die neue Version wird mittlerweile immer beliebter und es gibt einige potentielle Datenquellen. Daher wurden wir bereits mehrfach gebeten, ein Statement zur Kompatibilität von CC-BY 4.0 lizenzierten Datenbanken und Daten unter der ODbL abzugeben. Die LWG hatte daher letztes Jahr begonnen, die neue Version der CC-BY-Lizenz zu prüfen und unseren Mappern eine Hilfestellung zur Eignung von Material unter CC-BY 4.0 für OpenStreetMap zu geben.

Es bestand die Hoffnung, dass CC-BY 4.0 Quellen direkt mit der ODbL kompatibel seien. Obwohl weder Creative Commons noch die OpenStreetMap-Foundation eine komplette Analyse veranlasst haben, haben wir leider einen klaren Punkt identifiziert, wo eine Inkompatibilität vorliegt. Das hat uns dazu veranlasst, weiterhin um explizite Erlaubnis für die Verwendung von CC-BY 4.0 lizenziertem Material in unserem Projekt zu fragen. Das ist der vorerst beste Weg.

Es gibt im wesentlichen zwei Gründe für diese Entscheidung: Die Lizenz CC-BY 4.0 erlaubt dem Lizenznehmer etwas mehr Flexibilität in der Art, wie er die Originalquelle zitiert. Daher hatten viele Leute vermutet, dass unser Mechanismus der Namensnennung diese Bedingungen der CC-BY 4.0 erfüllen müsste. Der Standpunkt der OSMF ist jedoch, dass der Lizenzgeber davon überrascht sein könnte und es daher aus Höflichkeit und Respekt angebracht ist, auch weiterhin explizit zu fragen, ob die Namensnennung über unsere Webseite ausreichend ist.

Der zweite Grund ist, dass die Lizenz ein striktes Verbot enthält, CC-BY-Daten über DRM-geschützte Formate oder Transportkanäle zu verteilen. Die ODbL enthält zwar eine ähnliche Einschränkung, erlaubt aber die Verteilung von “abgeleiteten Datenbanken” (Derivative Databases). Der Vertrieb von aus ODbL hervorgegangenen Arbeiten (“Produced Works”, z.B. Karten) enthält diese Einschränkung nicht. Um diese Inkompatibilität zu vermeiden, brauchen wir einen expliziten Verzicht auf die in Section 2a5B definierten “Technological Effective Measures” in der CC-BY 4.0.

Um es einfacher zu machen, die benötigte Genehmigung zu erhalten, haben wir ein Anschreiben und eine Verzichtserklärung und ein ähnliches Dokument um die benötigte Verzichtserklärung für Version 2.0 and 3.0 der Lizenz CC-BY vorbereitet. Bitte vergesst nicht, dass Importe natürlich trotzdem den Richtlinien für Importe folgen müssen und die rechtliche Genehmigung zum Import nur ein Schritt hin zu einem erfolgreichen Import von Daten Dritter darstellt.

Ich möchte mich bei Creative Commons, insbesondere bei Diane Peters für ihre Unterstützung danken. Zudem vielen Dank an Kathleen Lu von Mapbox fürs Aufsetzen der oben genannten Anschreiben.

Simon Poole – im Auftrag der OSMF Licensing Working Group

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